INCOTERMS®

Die INCOTERMS®, wie z.B. FOB, CIF und DDP sind Teil der internationalen Handelssprache geworden und werden täglich überall auf der Welt gebraucht. INCOTERMS® sind das Werk der “International Chamber of Commerce”, der “Internationalen Handelskammer” und sind komplett erhältlich durch die IHK-Veröffentlichung “INCOTERMS® 2010”

Wir empfehlen, die untenstehende Auslegung nur als Leitfaden zu benutzen.

EXW
Ex Works
/Ab Werk … benannter Ort
Sie enthält die Mindestverpflichtung des Verkäufers. Er muss die Ware lediglich am benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Dem Verkäufer entstehen also keine Transportkosten. Die Ware muss nicht verladen oder zur Ausfuhr frei gemacht werden, sondern lediglich verpackt und gekennzeichnet sein.

FCA
Free Carrier
/Frei Frachtführer … benannter Übergabeort
Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung muss der Verkäufer außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich.

FAS
Free Alongside Ship
/Frei Längsseite Schiff … benannter Verschiffungshafen
Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist.

FOB
Free On Board
/Frei an Bord … benannter Verschiffungshafen
Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn er die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert. Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und die Ware zur Ausfuhr freimachen.

CFR
Cost and Freight
/Kosten und Fracht … benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Er trägt zudem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.

CIF
Cost, Insurance and Freight
/Kosten, Versicherung und Fracht … benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Der Verkäufer trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat er den Transportversicherungsvertrag (nur mit Mindestdeckung) auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer hat zudem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.

CPT
Carriage Paid To
/Frachtfrei … benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Weiter hat er die Ware zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar.

CIP
Carriage, Insurance Paid To
/Frachtfrei versichert … benannter Bestimmungsort.
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem hat er den Transportversicherungsvertrag (wieder nur mit Mindestdeckung) auf seine Kosten abzuschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr.

DAP
Delivered At Point/Geliefert … benannter Ort
Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Er hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.

DAT
Delivered At Terminal
/Geliefert Terminal …benanntes Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort
Geliefert Terminal bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung nachkommt, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an dem benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten zu tragen.

DDP
Delivered Duty Paid
/Geliefert verzollt … benannter Bestimmungsort
DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.